
Steuerliche Entlastung für energieintensive Betriebe
So senken Unternehmen ihre laufenden Stromkosten dauerhaft
Die Stromsteuererstattung bietet produzierenden Unternehmen in Deutschland eine wichtige Möglichkeit, Kosten zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann von spürbaren Steuervorteilen profitieren. Die rechtlichen Grundlagen sind im Stromsteuergesetz und im Energiesteuergesetz geregelt. Eine zentrale Rolle spielt der sogenannte Spitzenausgleich, der vor allem für Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine jährliche Rückerstattung der Stromsteuer ermöglicht.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Spitzenausgleichs ist die Einführung eines Energieeffizienzsystems – etwa in Form eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines alternativen Systems nach SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung). Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen, demonstrieren nicht nur ihre Energieverantwortung, sondern sichern sich auch langfristige Entlastungen bei der Energiebesteuerung.
Besonders attraktiv ist die Kombination von Stromsteuererstattung mit weiteren energiepolitischen Instrumenten wie dem EEG-Ausgleich oder individuellen Maßnahmen im Lastmanagement. Wer rechtzeitig handelt und die richtigen Prozesse etabliert, kann seine Energiekosten gezielt reduzieren und seine Energieeffizienz nachhaltig verbessern.

Voraussetzungen für den Spitzenausgleich
SpaEfV, Energiemanagementsystem und gesetzliche Nachweise
eit dem Jahr 2013 ist der Spitzenausgleich an ein wirksames Energiemanagementsystem oder ein alternatives Energieeffizienzsystem gebunden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die SpaEfV (Verordnung zur systematischen Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen). Ziel dieser Vorgabe ist es, die Rückerstattung der Stromsteuererstattung mit konkreten Maßnahmen zur Energieeinsparung zu verknüpfen.
Unternehmen müssen nachweisen, dass sie ihren Energieverbrauch regelmäßig erfassen, bewerten und durch konkrete Maßnahmen optimieren. Als Nachweis dient entweder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein alternatives System gemäß SpaEfV, das unter anderem Schulungen, Energieanalysen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess beinhaltet.
Nur wer diese Anforderungen erfüllt und die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise gemäß §9b StromStG vorlegt, erhält die begehrte steuerliche Entlastung. Die Anforderungen an den Spitzenausgleich sind klar definiert – mit professioneller Unterstützung und strukturiertem Vorgehen jedoch gut erfüllbar.
Stromsteuererstattung beantragen
Mit einem geprüften Energiemanagementsystem sichern Sie sich jährlich Ihre Stromsteuererstattung – effizient und rechtskonform.
Spitzenausgleich nutzen
Profitieren Sie vom Spitzenausgleich für das produzierende Gewerbe und senken Sie Ihre Energiekosten nachhaltig.
Energieeffizienz nachweisen
Mit dem EnergieAnalyseSystem (EAS) erfüllen Sie alle Anforderungen der SpaEfV und verbessern Ihre Energieeffizienz messbar.
Steuerliche Vorteile sichern
Nutzen Sie alle Steuervorteile nach StromStG und EnergieStG durch ein systematisches Energiemanagement.
Rechtskonforme Dokumentation
Das EAS dokumentiert Ihren Energieeinsatz lückenlos – perfekt für die Antragstellung beim Hauptzollamt.
Formular §9b einfach einreichen
Das richtige Antragsformular plus alle Nachweise – mit dem EAS stellen Sie Ihre Stromsteuer-Entlastung problemlos sicher.
SpaEfV einfach erfüllen
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Dibalog EAS einsetzen
Das EnergieAnalyseSystem von Dibalog: Die clevere Lösung für effiziente Kostenreduzierung und Rechtssicherheit.

EnergieAnalyseSystem (EAS) als sichere Lösung
Mit dem EAS alle SpaEfV-Anforderungen zuverlässig erfüllen
Das EnergieAnalyseSystem (EAS) von dibalog erfüllt alle Anforderungen der SpaEfV und unterstützt produzierende Unternehmen dabei, die Voraussetzungen für den Spitzenausgleich zuverlässig und revisionssicher nachzuweisen. Es ist speziell auf die betrieblichen Abläufe in energieintensiven Branchen abgestimmt und sorgt für eine lückenlose Erfassung und Bewertung des betrieblichen Energieeinsatzes.
Durch die kontinuierliche Analyse aller relevanten Verbraucher und Prozesse ermöglicht das EAS die gezielte Identifikation von Einsparpotenzialen und bietet transparente Auswertungen, die sowohl für den SpaEfV-Nachweis als auch für interne Optimierungsmaßnahmen genutzt werden können. Damit liefert das System eine fundierte Basis für den Antrag auf Stromsteuererstattung nach §9b StromStG.
Die Einführung eines Energiemanagementsystems mit dem EAS schafft nicht nur die rechtliche Grundlage für steuerliche Rückerstattungen – sie steigert nachweislich die Energieeffizienz und trägt zur nachhaltigen Kostensenkung bei. Unternehmen, die auf das EAS setzen, wandeln gesetzliche Verpflichtungen in echte Steuervorteile und langfristige Wettbewerbsvorteile um.
So wird aus einer gesetzlichen Vorgabe eine strategische Entscheidung, die Ihre Position im Markt dauerhaft stärkt.

So stellen Sie den Antrag korrekt
Formulare, Fristen und rechtssichere Einreichung
Für die Stromsteuererstattung nach §9b StromStG ist ein formeller Antrag beim zuständigen Hauptzollamt erforderlich. Dabei sind nicht nur Fristen einzuhalten – auch die Vollständigkeit der Unterlagen ist entscheidend für die Anerkennung. Unternehmen müssen den Antrag jedes Jahr fristgerecht einreichen, idealerweise mit einem rechtskonformen Energiemanagementsystem als Grundlage.
Mit dem EnergieAnalyseSystem (EAS) von dibalog sind alle erforderlichen Daten und Berichte schnell verfügbar – von der detaillierten Verbrauchsdokumentation bis zur Maßnahmenübersicht. Damit erfüllt Ihr Unternehmen nicht nur alle formalen Anforderungen, sondern minimiert auch das Risiko von Rückfragen oder Ablehnungen durch das Hauptzollamt.
So wird die Stromsteuererstattung nicht zur bürokratischen Hürde, sondern zu einem klar strukturierten Verfahren, das echte Steuervorteile bringt und gleichzeitig die Energieeffizienz dokumentiert.
Wichtige Links:
- Energiesteuergesetz finden Sie hier>>
- Stromsteuergesetz finden Sie hier>>
- Details der SPaEfV finden Sie hier>>
- Antrag Steuerentlastung nach §9b finden Sie hier>>
Zusammenfassung: Stromsteuererstattung – Energiemanagement
Stromsteuererstattung
Produzierende Unternehmen können mit einem anerkannten Energiemanagementsystem jährlich Steuern sparen.Spitzenausgleich
Die Teilnahme am Spitzenausgleich ist Voraussetzung für eine steuerliche Entlastung nach StromStG.SpaEfV
Die Verordnung definiert klare Anforderungen an Systeme zur Energieeffizienzverbesserung.Energiemanagementsystem
Nur mit einem zertifizierten System sind Rückerstattungen rechtlich abgesichert.EnergieAnalyseSystem (EAS)
Das EAS von Dibalog erfüllt alle Anforderungen und erleichtert die Antragstellung.Formular §9b
Die Steuerentlastung muss fristgerecht beim Hauptzollamt mit Nachweisen beantragt werden.Rechtssicherheit
Wer das EAS nutzt, erfüllt gesetzliche Vorgaben und senkt gleichzeitig Energiekosten.Kostenreduktion
Die Kombination aus Energieeffizienz und Steuerentlastung bringt nachhaltige finanzielle Vorteile.